Entsorgung |
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Entsorgung
Der Sprachgebrauch in der Chemie lässt es erkennen: Ziel der Chemie ist der Stoffumsatz, um "Umsatz" im Sinne von Profit, Gewinn zu bringen. - Erst seit neuerer Zeit wird bewusst, dass mit den Stoffumsätzen sind auch "Sorgen" verbunden sind. Das spiegelt sich im Begriff "Entsorgen" wider.
Dazu muss klargestellt sein, wann von einem Stoff keine Sorgen mehr ausgehen. Hier kann nahtlos an die natürlich existierenden stabilen Gleichgewichte und Fließ-Gleichgewichte angeknüpft werden, die erst die Evolution bis hin zum Menschen möglich machte.
Ein Stoff gilt als entsorgt, wenn er in den Zustand und in die Konzentration zurückgeführt wird, in der in der Natur vorkommt. Für organische Stoffe reicht es, sie in einen Zustand zu bringen, in denen sie an existierende Stoffwechsel-Kreisläufe eingliederbar sind.
In der Regel stellt die Schule die benutzten Gefahrstoffe in geeigneten Gefäßen zur Entsorgung bereit (GVVBAbf). Diese werden von Entsorgungsunternehmen abgeholt. Der Transport von Gefahrstoffen auf der Straße ist durch die GGVS geregelt, Lehrkräfte haben sich daran zu halten. Solche Transporte durch Lehrkräfte sind privat, werden nicht durch das Dienstrecht und Versicherung abgedeckt und sollten daher unterbleiben. Gegebenenfalls lassen sich jedoch Druckgasflaschen bis zu 10 Liter im privaten PKW transportieren. Hierzu sind ebenfalls gesetzliche Bestimmungen erlassen, die vom Gasversorger zu erhalten sind.
3 Entsorgung durch Unternehmen
Um Entsorgen zu dürfen, muss der Entsorger Sachkenntnis nachweisen. Diese
liegt im Allgemeinen bei den Lehrkräfte nicht vor, so dass diese nur "zur
Entsorgung bereitstellen dürfen".
Hinweise für die
notwendigen Gefäße gemäß der "Soester Liste".
Die Kosten werden nach sogenannten Abfallschlüsseln berechnet und sind vom Entsorger abhängig, je nachdem, auf welche Art er die Gefahrstoffentsorgung vornimmt.
Die Entsorgung durch den Ausguss darf bei Spülwasser vorgenommen werden, wenn die Wassergefährdungsklasse WGK = 0 vorliegt. Das gilt auch für neutralisierte Säuren und Laugen, wenn sonst keine anderen Gefährdungen vorhanden sind.
Entsorgung durch Verdunsten, Verdampfen oder Verbrennen im Abzug sind nicht gestattet, der Abzug ist ausschließlich eine Schutzeinrichtung.
Chemie ist das Schulfach, in dem der Umgang Stoffen gelehrt wird. Neben dem Entdecken der naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten tritt immer mehr der ökonomische und ökologische Umgang mit den natürlichen Rohstoffen und Energie in den Vordergrund der Betrachtung bei der Nutzung von Naturwissenschaften.
Entsorgung ist daher eine pädagogische Aufgabe:
Chemie in der Schule muss sich nicht nur mit der
stofflichen Versorgung (Nahrung, Kleidung, Arzneimittel) befassen, sondern auch
dringend die Frage der Entsorgung zum Unterrichtsthema machen, will den
Schülerinnen und Schülern einen Eindruck von der Nachhaltigkeit
naturwissenschaftlichen Handelns vermitteln.
Daneben gibt es aber noch weitere Gründe, die Entsorgung von Gefahrstoffen bei der Versuchsplanung zu bedenken:
Um die Entsorgung möglichst effektiv zu gestalten, sind ein Bündel von Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen:
Im Rahmen der Informationspflicht hat die Lehrkraft entsprechend der Zielsetzung des Experiments den Gefahrstoff mit dem niedrigsten Gefahrenpotential herauszusuchen. Neben der Forderung nach größtmöglicher Sicherheit beim Umgang ist auch der sichere Umgang zu beachten. So sind bei gleicher Gefahrenklasse mit Feststoffen in der Regel sicherer umzugehen als mit mit Flüssigkeiten, da Feststoffe in Apparaturen und beim Aufbewahren ortsfest bleiben. Werden tatsächlich giftige Gase benötigt, so sollten diese erst in geschlossenen Apparaturen aus festen oder flüssigen Stoffen gebildet werden.
Es macht pädagogisch gesehen sogar mitunter Sinn, auf die Durchführung eines Versuches nach Nennung der Gefahren und der damit verbundenen Problematik zu verzichten, sollte diese nicht unter sichere Kontrolle gebracht werden können.
Für eine Reihen von Gefahrstoffen sind Ersatzstoffe möglich:
Ersatz von gefährlichen Lösemitteln bei der Dünnschichtchromatographie,
weitere Hinweise werden folgen.
Ein immer wiederkehrendes Problem stellt die Aromaten-Chemie dar. Will man die radikalische oder elektrophile Substitution an einem Aromaten zeigen, wird sich der Einsatz von Benzol nicht vermeiden lassen. Allenfalls Naphthalin oder Antracen sind geeignet, Benzol zu ersetzen. Bei allen diesen Stoffen sind sowohl die Ausgangsstoffe als auch die Reaktionsprodukte kritisch zu betrachten. Hier ist ein Einzelfallstudium, auch der bei Nebenreaktionen entstehenden Chemikalien, erforderlich. Ob es noch weiter vertretbar sein wird, die Aromatenchemie (Arzneimittel, Farbstoffe, Kunststoffe) in Schülerübungen zu unterrichten, wird von einer detaillierten Gefahrstoffprüfung abhängen.
7 Geschlossenes System
Sicheres Arbeiten bedeutet, dass Gefahrstoffe nicht frei werden. Die Gefahrstoffverordnung verlangt im §19 geschlossenen Apparaturen. Erst wenn das nicht möglich ist, sie sie Alternativen vor (GefStoffV §19).
Am sichersten sind geschlossene Apparaturen, gefolgt von Apparaturen, bei denen nur gefahrlose Stoffe ein- oder austreten können ("teilgeschlossene Systeme"). Sollte das Arbeiten in geschlossenen Apparaturen nicht möglich sein, so ist der Abzug zu benutzen. Wenn das auch nicht möglich ist, ist ein Vollschutzanzug zu tragen. Letztere Forderung ist wohl nur für die "Chemische Industrie" gedacht, in der Schule darf diese Unterrichtssituation nicht entstehen.
Bei der Einführung des Arbeitens in geschlossenen Apparaturen leistet die Schule einen wertvollen Beitrag zur Akzeptanz der Chemischen Industrie, weil sie ein Grundverständnis für den Umgang mit gefährlichen Stoffen bereitstellt.
Das geschlossene System umfast aber noch mehr als nur die geschlossene
Apparatur. In einem geschlossenen Kreislauf werden auch die aufzubringenden
Energien und die Ökobilanzen betrachtet. Zusammengefasst werden die
verschiedenen teilaspekte unter dem Begriff Nachhaltigkeit oder Green
Chemistry. Wie sich das auf Praktika der organischen Chemie an
Universitäten gestalten lässt, zeigt die Website unter der Koordination
von UFT -Uni-Bremen; B. König: NOP
8 Schadstoffminimierung
Das Arbeiten mit halbmikrotechnischen Methoden (HMT).
9Antagonisten
Entwicklung eines Entsorgungskonzeptes auf der Basis des Energie-Erhaltungssatzes
Das Ausschnitte aus dem Entsorgungskonzept
des Landesinstitut für Schule und Weiterbildung in Soest
Aufgabe
Bereitstellung
von
Sonderabfall
Aufbereitung
Einzelne
Stoffe A-Z
Entsorgung (Gefäße)
Hinweise auf die gesetzlichen Bestimmungen
Chemikaliengesetz ChemG
Gefahrstoffverordnung GefStoffV ( html - Dokument )
© 1997-2003 HMTC
- Halbmikrotechnik Chemie GmbH;
Klaus-G. Häusler
uiw. at .halbmikrotechnik-chemie.de