Behandlung von Sonderabfällen in der Schule
Behandlung von Sonderabfällen in der Schule

          (nach dem "Konzept des Landesinstituts Soest 2000")       

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Behandlung von Sonderabfällen in der Schule

- Eine Aufgabe der Sicherheits- und Umwelterziehung unter Beachtung der Gefahrstoffverordnung -

Alle, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, sind auf Grund der Gefahrstoffverordnung verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitlichen Schädigungen und Umweltschädigungen einzuhalten. Dies gilt auch für den Umgang mit gefährlichen Chemikalienresten und Chemikalienrückständen. Solche Stoffe treten in der Schule im naturwissenschaftlichen Unterricht sowie im Unterricht der Fächer Technik, Kunst und Werken auf, teilweise allerdings auch in anderen Bereichen, z. B. bei der Reinigung.

Nicht mehr verwendbare gefährliche Stoffe oder Zubereitungen gelten nach dem Abfallgesetz als Sonderabfälle und sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Entsorgung darf allerdings nur von Entsorgungsberechtigten vorgenommen werden; die Abfälle sind diesen bereitzustellen. Diese rechtlich verbindliche Regelung gilt auch für die Schule.

Die Entsorgung von Sonderabfällen in der Schule sollte nicht nur als ein formalrechtlicher Auftrag angesehen, sondern als pädagogische Aufgabe im Unterricht behandelt werden, wo immer dies möglich ist. Insbesondere im Fach Chemie kann diese Aufgabe mit den jeweiligen Unterrichtsinhalten verknüpft werden. So können beispielsweise in vielen chemischen Reaktionen entstehende gefährliche Reaktionsprodukte derart weiterverarbeitet werden, dass von ihnen keine Gefährdung mehr ausgeht. In einigen Fällen können sogar Ausgangsstoffe über Kreisprozesse wieder zurückgewonnen werden.

Eine wichtige Aufgabe des Unterrichts, in dem mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, ist die Vermittlung des sachgerechten Umgangs mit solchen Stoffen, sowohl beim Experimentieren als auch bei der Bereitstellung zur Entsorgung. Dieses Anliegen darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass wegen der entstehenden Kosten für die Entsorgung die Forderung erhoben wird, nur noch solche Stoffe einzusetzen, die nicht zu Sonderabfällen führen. Eine solche Einschränkung hätte zur Folge, dass zahlreiche grundlegende Experimente des Chemieunterrichts Demonstrations- und Schülerexperimente  nicht mehr durchgeführt werden könnten. Dies wiederum würde die Qualität des Chemieunterrichts erheblich beeinträchtigen, da wesentliche Ziele nicht mehr erreicht werden könnten. Damit würde nicht nur eine naturwissenschaftliche Grundbildung in Frage gestellt, sondern es würden damit auch notwendige praxisorientierte Verhaltensweisen zum Umgang mit gefährlichen Substanzen im Alltag aus dem Unterricht verdrängt.

Pädagogische Entscheidungen der Lehrerinnen und Lehrer über den Einsatz gefährlicher Stoffe im Unterricht haben neben den Sicherheitsgeboten auch Kostengesichtspunkte zu berücksichtigen. Aufgabe des Schulträgers ist es, die Voraussetzungen für eine sachgerechte Entsorgung zu schaffen. Aufgabe der Fachlehrerinnen und Fachlehrer ist es, die Entsorgung durch ordnungsgemäße Bereitstellung der anfallenden Sonderabfälle zu sichern und so weit möglich zur Kostensenkung beizutragen.

Dem Schulträger ist anzuraten, vor seiner Entscheidung für ein Entsorgungskonzept nicht nur das zu beauftragende Entsorgungsunternehmen, sondern auch die betroffenen, Fachlehrerinnen und Fachlehrer, insbesondere des Fachs Chemie, anzuhören.

Für die Sammlung und Bereitstellung gefährlicher Stoffe zur Entsorgung in den naturwissenschaftlichen Unterrichtsfächern, dem Fotolabor sowie den Fächern Technik, Kunst und Werken wird den Schulen und Schulträgern hiermit ein Vorschlag einer Entsorgungskonzeption vorgelegt, der zur Einsparung der Kosten beitragen soll. Grundlagen für diese Empfehlungen sind die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und die geltenden Richtlinien und Lehrpläne der Unterrichtsfächer für die Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Gespräche mit mehreren Entsorgungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben gezeigt, dass sich die Kosten für die Entsorgung gleicher Stoffe bei gleichen Mengen, d. h. für die gleiche Leistung, erheblich voneinander unterscheiden können. Die Erklärung dafür liegt nicht nur in unterschiedlichen Preisen der Entsorger, sondern in teilweise sehr verschiedenen Verfahren der Sammlung und Abholung anfallender Stoffe im Schulbereich. Die Ausführungen zur Behandlung von Sonderabfällen in der Schule im Abschnitt 1 gehen ausführlich auf die Faktoren der Kostenermittlung ein. So wird u. a. gezeigt, dass für die Entsorgung eines Stoffes die Wahl einer geeigneten Abfallschlüssel-Nummer (AS) maßgeblich für die Preisgestaltung ist.

 

Gliederung des Konzepts

Der Vorschlag dieses Entsorgungskonzepts soll verdeutlichen, welche rechtlichen, sachlichen und fachdidaktischen Erwägungen den örtlichen Entsorgungsplan einer Schule beeinflussen können. Die hier vorgelegte Entsorgungskonzeption ist in drei Teile gegliedert:

1 . Bereitstellung von Sonderabfällen in der Schule für die Entsorgung (Naturwissenschaften, Fotolabor, Kunst, Werken)

In diesem Abschnitt werden wichtige rechtliche und fachwissenschaftliche Grundlagen dieser Entsorgungskonzeption dargestellt.

2. Aufarbeitung kleiner Mengen gefährlicher Stoffe im unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Experiment im Unterricht  Dieser Abschnitt gibt detaillierte Hinweise zu zahlreichen Reaktionen, die im Anschluss an entsprechende Experimente durchgeführt werden können.

3. Grafische Darstellung eines Sammelplans für die Naturwissenschaften sowie für  Fotolabor, Kunst, Werken mit Etikettierungsvorlagen für die Behälter  Dieser Abschnitt stellt die Entsorgungskonzeption so dar, dass sie - nach Absprache mit dem Schulträger bzw. dem beauftragten Entsorgungsunternehmen  - in der Schule direkt verwendet werden kann.

Diese Entsorgungskonzeption ist eingehend geprüft und erprobt; dennoch können fehlerhafte Angaben nicht ausgeschlossen werden. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden. Die Leserinnen und Leser dieser Vorschläge werden freundlich gebeten, den Herausgeber über evtl. vorhandene Fehler bzw. über weiter gehende Anregungen und Erfahrungen zu informieren. Es ist beabsichtigt, auch diese Auflage zu gegebener Zeit zu aktualisieren.

  

Literatur und Bearbeitung

Autoren (Text):

Bearbeitung (WWW): Klaus-G. Häusler
Quelle: "Vorschlag eines Entsorgungskonzeptes"
Hrsg.: Landesinstitut für Schule und Weiterbildung; Paradieser Weg; 59494 Soest;
Stand: Februar 2000

Literatur: