(nach dem "Konzept des Landesinstituts Soest 2000")
Aufarbeitung kleiner Mengen
Erläuterungen
Aufarbeitung
kleiner Mengen gefährlicher Stoffe
im unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Experiment im Unterricht
Kleinere Mengen von Chemikalien und Reaktionsrückständen, wie sie häufig im schulischen Bereich bei Experimenten anfallen, sind Sonderabfälle. Die Menge dieser Problemabfälle sollte so gering wie möglich gehalten werden. Der Fachlehrer ist verpflichtet, diese in den entsprechenden vom Schulträger bereitzustellenden Entsorgungsgefäßen zu sammeln. In zweierlei Hinsicht ist es sinnvoll, dass kleinere Chemikalienmengen im Unterricht oder in dessen Nachbereitung - soweit dies möglich ist - vom jeweiligen Fachlehrer zur Entsorgung aufbereitet werden:
die Sammelbehälter können im Volumen kleiner gehalten und brauchen somit nicht so oft von einer Entsorgungsfirma abgeholt werden.
das Umweltbewusstsein der Schüler wird gestärkt durch den Leitsatz "Wer Abfall produziert, der sollte ihn auch beseitigen." (Verursacherprinzip)
Als oberster Grundsatz gilt dabei, dass die Aufbereitung zur Entsorgung ohne Gefährdung von Menschen und Umwelt durchgeführt wird.
Die Entsorgung von Schulchemikalien beginnt bereits beim Chemikalieneinkauf und bei der Unterrichtsvorbereitung, d.h. bei der Auswahl der im Unterricht zu verwendenden Chemikalien. Ungiftige und biologisch abbaubare Substanzen können - soweit sie keine Umweltgefährdung darstellen - bei der Entsorgung zum Hausmüll oder ins Abwasser gegeben werden, wobei der Lehrer unbedingt die Abwassersatzung der jeweiligen Kommune beachten muss. Dieses Verfahren stellt jedoch den Ausnahmefall dar. In vielen Fällen lassen sich reaktionsfähige und unter Umständen gefährliche Substanzen durch einfache chemische Reaktionen in weniger gefährliche Stoffe überführen. Das ist deshalb vor einer entgültigen Entsorgung besonders wichtig, weil einige Entsorgungsfirmen beispielsweise die Annahme verweigern von
leicht- bzw. selbstentzündlichen Abfällen (z.B. gelber Phosphor)
explosiven Abfällen
Unsortierte Sonderabfallgemenge sind in Absprache mit den Entsorgungsunternehmen zu entsorgen.
Für die schuleigene Aufbereitung zur Entsorgung sollten einige "Entsorgungschemikalien" in ausreichender Menge in der Sammlung vorhanden sein:
Säuren und sauer reagierende Salze (H2SO4 , HCl(aq), HNO3, NaHSO4 )
Basen und basisch reagierende Salze (NaOH, Ca(OH)2, Na2C03, NaHCO3)
Oxidationsmittel wie z.B.:
Lösungen von NaOCl oder Ca(OCl)2, CaCl(OCl), (NH4 )2Ce(NO3)6, KMnO4
Reduktionsmittel wie z.B.:
Lösung von Natriumhydrogensulfit (NaHSO3) bzw. festes Natriumdisulfit (Na2S2O5); NaHSO3-Lösung wird aus Na2S2O5 hergestellt:
Na2S2O5 + H2O --> 2 NaHSO3
Ein willkommener Begleiteffekt bei der Aufbereitung im Unterricht ist der Umstand, dass es sich bei den jeweiligen chemischen Reaktionen um z.T. sehr anspruchsvolle Chemie handelt, die von den Schülern gerne angenommen wird.
Die Methoden zur Aufbereitung von Chemikalien im schulischen Bereich beschränken sich im Wesentlichen auf die folgenden chemischen und physikalischen Verfahre. Mit der Liste sollen keine Prioritäten für die Behandlung von Abfällen gesetzt werden:
Neutralisation von Säuren und Basen
Ausfällen giftiger löslicher Substanzen als schwer lösliche Niederschläge (z.B. als Sulfide)
Reduktion zu weniger gefährdenden Verbindungen
Synthese zu weniger gefährdenden Verbindungen (z.B. Reaktion von KCN mit FeSO4 zu K4 [Fe(CN)6]
Oxidation zu weniger gefährdenden Stoffen
Bei Anwendung einer dieser Methoden ist darauf zu achten, dass die sog. "Entsorgungschemikalien" soweit wie möglich in stöchiometrischen Portionen zu den gefährdenden Stoffen hinzugegeben werden. Sonst würde u.U. der "Teufel mit dem Belzebub" ausgetrieben.
Der Regelfall der Entsorgung wird nach wie vor das Sammeln von Sonderabfällen in den vom Schulträger bereitgestellten Gefäßen sein.
Diese Ratschläge sollen eine Orientierungshilfe sein. Verbesserungsvorschläge sind jederzeit willkommen.
© 1999-2001 HMTC
- Halbmikrotechnik Chemie;
Dr. K.-G. Häusler;
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