Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben!
R-Satz - Nr. |
Hinweise auf die besonderen Gefahren - R-Sätze |
R 1 | In trockenem Zustand explosionsgefährlich. |
R 2 | Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. |
R 3 | Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich. |
R 4 | Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen. |
R 5 | Beim Erwärmen explosionsfähig. |
R 6 | Mit und ohne Luft explosionsfähig. |
R 7 | Kann Brand verursachen. |
R 8 | Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. |
R 9 | Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. |
R 10 | Entzündlich. |
R 11 | Leichtentzündlich. |
R 12 | Hochentzündlich. |
R 14 | Reagiert heftig mit Wasser. |
R 15 | Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
R 15.1 | Reagiert mit Säure unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
R 16 | Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen. |
R 17 | Selbstentzündlich an der Luft. |
R 18 | Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich. |
R 19 | Kann explosionsfähige Peroxide bilden. |
R 20 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen. |
R 21 | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. |
R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. |
R 23 | Giftig beim Einatmen. |
R 24 | Giftig bei Berührung mit der Haut. |
R 25 | Giftig beim Verschlucken. |
R 26 | Sehr giftig beim Einatmen. |
R 27 | Sehr giftig bei Berührung mit der Haut. |
R 28 | Sehr giftig beim Verschlucken. |
R 29 | Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. |
R 30 | Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden. |
R 31 | Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. |
R 31.1 | Entwickelt bei Berührung mit Alkalien giftige Gase. |
R 32 | Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. |
R 33 | Gefahr kumulativer Wirkungen. |
R 34 | Verursacht Verätzungen. |
R 35 | Verursacht schwere Verätzungen. |
R 36 | Reizt die Augen. |
R 37 | Reizt die Atmungsorgane. |
R 38 | Reizt die Haut. |
R 39 | Ernste Gefahr irreversiblen Schadens. |
R 40 | Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. (Seit 21.08.2001; davor bedeutete R40, was jetzt R 68 ist.) |
R 41 | Gefahr ernster Augenschäden. |
R 42 | Sensibilisierung durch Einatmen möglich. |
R 43 | Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. |
R 44 | Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. |
R 45 | Kann Krebs erzeugen. |
R 46 | Kann vererbbare Schäden verursachen. |
R 48 | Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. |
R 49 | Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. |
R 50 | Sehr giftig für Wasserorganismen. |
R 51 | Giftig für Wasserorganismen. |
R 52 | Schädlich für Wasserorganismen. |
R 53 | Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R 54 | Giftig für Pflanzen. |
R 55 | Giftig für Tiere. |
R 56 | Giftig für Bodenorganismen. |
R 57 | Giftig für Bienen. |
R 58 | Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben. |
R 59 | Gefährlich für die Ozonschicht. |
R 60 | Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. |
R 61 | Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
R 62 | Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. |
R 63 | Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. |
R 64 | Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. |
R 65 | Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen |
R 66 | Wiederholter Kontakt kann zu spröder und rissiger Haut führen |
R 67 | Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen |
R 68 | Irreversibler Schaden möglich. |
Kombination der R-Sätze | |
R 14/15 | Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
R 15/29 | Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. |
R 20/21 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 20/22 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. |
R 20/21/22 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. |
R 21/22 | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R 23/24 | Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 23/25 | Giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R 23/24/25 | Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. |
R 24/25 | Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R 26/27 | Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 26/28 | Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R 26/27/28 | Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. |
R 27/28 | Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R 36/37 | Reizt die Augen und die Atmungsorgane. |
R 36/38 | Reizt die Augen und die Haut. |
R 36/37/38 | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. |
R 37/38 | Reizt die Atmungsorgane und die Haut. (in der SINTU nicht vorhanden) |
R 39/23 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R 39/24 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R 39/25 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R 39/23/24 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 39/23/25 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 39/24/25 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 39/23/24/25 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 39/26 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R 39/27 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R 39/28 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R 39/26/27 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R 39/26/28 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 39/27/28 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 39/26/27/28 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 40/20 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R 40/21 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut |
R 40/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R 40/20/21 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 40/20/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 40/21/22 | Gesundheitsschädlich:. Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 40/20/21/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 42/43 | Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. |
R 48/20 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R 48/21 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R 48/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R 48/20/21 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R 48/20/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 48/21/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 48/20/21/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 48/23 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R 48/24 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R 48/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R 48/23/24 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R 48/23/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R 48/24/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 48/23/24/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R 50/53 | Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R 51/53 | Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R 52/53 | Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R 68/20 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen |
R 68/21 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens beim Berühren mit der Haut |
R 68/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken |
R 68/20/21 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei der Berührung mit der Haut |
R 68/20/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken |
R 68/21/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei der Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 68/20/21/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, bei der Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
Literatur und Bearbeitung | |
Autoren (Text): |
|
Bearbeitung (WWW): |
Klaus-G. Häusler |
RISU - NRW vom 10.02.2007 |
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Dr. K.-G. Häusler;
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