1. Eigenschaften
Zeile |
Kategorie |
Gefäßbezeichnung |
Entsorgungsbezeichnung
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Erläuterung |
EB |
Entwicklerbäder
Abfälle |
Entwicklerbäder
Abfälle |
Getrennte Entsorgung: Entwicklerbäder- Abfälle |
Die Aufbewahrung sollte getrennt von anderen Gefahrstoffen in Kunststoffkanistern erfolgen. Prüfen Sie die Möglichkeit des Recyclings. |
FB |
Fixierbäder
Abfälle |
Fixierbäder
Abfälle |
Getrennte Entsorgung: Fixierbäder - Abfälle |
Die Aufbewahrung sollte getrennt von anderen Gefahrstoffen in Kunststoffkanistern erfolgen. Prüfen Sie die Möglichkeit des Recyclings. |
G1 |
Flüssige organische Abfälle halogenfrei |
Flüssige organische Abfälle halogenfrei |
Gefäß 1:
Flüssige organische Abfälle - halogenfrei |
Die Aufbewahrung sollte in Braunglasflaschen mit entlüftendem Stopfen in einem Schrank mit Absauganlage erfolgen.
Vorbehandlung für Alkaloide, GRIGNARD-Verbindungen und Nitrile erforderlich. |
G2 |
Flüssige organische Abfälle halogenhaltig |
Flüssige organische Abfälle halogenhaltig |
Gefäß 2:
Flüssige organische Abfälle - halogenhaltig |
Die Aufbewahrung sollte in Braunglasflaschen mit entlüftendem Stopfen in einem Schrank mit Absauganlage erfolgen.
Vorbehandlung für Alkaloide, GRIGNARD-Verbindungen und Nitrile erforderlich. |
G3 |
Feste organische Abfälle |
Feste organische Abfälle |
Gefäß 3:
Feste organische Abfälle |
Die Aufbewahrung sollte in Kunststoff- oder Glasbehältern unter Verschluss erfolgen. Vorbehandlungsmaßnahmen für diverse Gefahrstoffe beachten. |
G4 |
Anorganische Abfälle |
Saure u. alkalische Abfälle
Schwermetallsalzlösungen |
Gefäß 4: Anorganische Abfälle (sauer und alkalisch) mit Schwermetallen.
Auf alkalischen pH-Wert achten. |
Die Aufbewahrung kann in Kunststoffbehältern erfolgen. Unbedingt einen permanenten pH-Wert größer als 8 einhalten, damit bei eventuell vorhandenen Cyanidresten kein Cyanwas serstoff freigesetzt wird. Vorbehandlungsmaßnahmen für Alkalimetalle, Carbide, Chromate, Cyanide, Fluoride, Kaliumchlorat und Nitrite beachten. |
G5 |
Quecksilber |
Glasbruch mit Quecksilber |
Gefäß 5:
Quecksilberglasbruch mit Quecksilber in geringen Mengen. |
In diesem gasdichten Gefäß darf Quecksilber nur in geringen Mengen zusammen mit dem event. Glasbruch unter Verschluss gesammelt werden. Größere Mengen müssten getrennt entsorgt werden unter Beachtungen der einschlägigen Vorschriften. |
G6 |
Quecksilberverbindungen |
Quecksilberverbindungen Abfall |
Gefäß 6:
Quecksilberverbindungen mit Quecksilberabsorbentien in geringen Mengen. |
In diesem gasdichten Gefäß dürfen Quecksilberabsorbentien nur in geringen Mengen zusam men mit Quecksilberverbindungen unter Verschluss gesammelt werden. Größere Mengen absorbierten Quecksilbers müssten getrennt entsorgt werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften. |
GE |
Diverse |
Möglichst im Originalgebinde entsorgen |
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Falls die Entsorgung im Originalgebinde nicht möglich ist, muss der konkrete Entsorgungspfad geprüft werden, um eine unnötige Freisetzung in die Umwelt zu vermeiden.
siehe auch: Entsorgung nach den Entsorgungsratschlägen des "Soester Modells"
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GE A |
Restmüll - fest oder flüssig / gelöst |
Feste Stoffe können zum Restmüll, in Wasser gelöste Stoffe können mit viel Wasser in den Abfluss gegegben werden. |
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Die Gefährdung ist gering.
Feste Reste können daher zum Restmüll gegeben werden.
Flüssige bzw. gelöste Reste können mit viel Wasser durch den Abfluss gespült werden. |
GE CS |
Kohlenstoffdisulfid |
Besondere Behandlung gem. Anweisung erforderlich. Nicht aufbewahren. |
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Kleine Mengen von Kohlenstoffdisulfid können im Abzug oder im Freien verbrannt werden. Es entsteht Schwefeldioxid und Kohlenstoffdioxid. |
GE E |
Explosionsgefährliche Stoffe |
Zuordnung wählen
(z.B. Katalysator, Peroxid...) |
Getrennt von anderen Gefahrstoffen in einem eigenen Behälter entsorgen. |
Diesen Gefahrstoff in Flaschen getrennt von anderen Stoffen unter Verschluss zur Entsorgung aufbewahren. |
GE F+ |
Hochentzündliche / selbstentzündliche Abfälle |
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Getrennt von anderen Gefahrstoffen in einem eigenen Behälter entsorgen. |
In kleinsten Mengen offen im Freien abbrennen. Nicht als Abfall aufbewahren. |
GE G |
Gase . brennbare Gase |
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Besondere Behandlung gem. Anweisung erforderlich.
Als Abfall nicht aufbewahren. |
Nicht brennbare Gase im Abzug entsorgen.
Reste brennbarer Gase vorsichtig im Abzug abfackeln. |
GE H |
Holzstaub |
Holzstaub |
Besondere Behandlung gem. Anweisung erforderlich.
Nicht aufbewahren. |
Möglichst ohne weitere Staubbelastung in z.B. einem PE-Beutel sammeln und verschlossen dem Hausmüll zuführen. |
GE VA |
Saure und alkalische Stoffe |
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