Gefahrstoff - Erläuterungen

Erläuterungen zur Stoffliste

BG/DUV-SR 2004
August 2010; aktualisiert Fassung Nov. 2010

 

Inhaltsverzeichnis

1. Eräuterung
EB
FB
G1
G2
G3
G4
G5
G6
GE
GE_A
GE CS
GE E
GE F+
GE G
GE H
GE VA

2. Literatur

 

 

1. Eigenschaften

Zeile Kategorie Gefäßbezeichnung Entsorgungsbezeichnung Erläuterung
EB Entwicklerbäder
Abfälle
Entwicklerbäder
Abfälle
Getrennte Entsorgung: Entwicklerbäder- Abfälle Die Aufbewahrung sollte getrennt von anderen Gefahrstoffen in Kunststoffkanistern erfolgen. Prüfen Sie die Möglichkeit des Recyclings.
FB Fixierbäder
Abfälle
Fixierbäder
Abfälle
Getrennte Entsorgung: Fixierbäder - Abfälle Die Aufbewahrung sollte getrennt von anderen Gefahrstoffen in Kunststoffkanistern erfolgen. Prüfen Sie die Möglichkeit des Recyclings.
G1 Flüssige organische Abfälle halogenfrei Flüssige organische Abfälle halogenfrei

Gefäß 1:
Flüssige organische Abfälle - halogenfrei

Die Aufbewahrung sollte in Braunglasflaschen mit entlüftendem Stopfen in einem Schrank mit Absauganlage erfolgen.

Vorbehandlung für Alkaloide, GRIGNARD-Verbindungen und Nitrile erforderlich.

G2 Flüssige organische Abfälle halogenhaltig Flüssige organische Abfälle halogenhaltig

Gefäß 2:
Flüssige organische Abfälle - halogen­haltig

Die Aufbewahrung sollte in Braunglasflaschen mit entlüftendem Stopfen in einem Schrank mit Absauganlage erfolgen.

Vorbehandlung für Alkaloide, GRIGNARD-Verbindungen und Nitrile erforderlich.
G3 Feste organische Abfälle Feste organische Abfälle

Gefäß 3:

Feste organische Abfälle
Die Aufbewahrung sollte in Kunststoff- oder Glasbehältern unter Verschluss erfolgen. Vorbehandlungsmaßnahmen für diverse Gefahrstoffe beachten.
G4 Anorganische Abfälle Saure u. alkalische Abfälle
Schwermetallsalzlösungen

Gefäß 4: Anorganische Abfälle (sauer und alka­lisch) mit Schwermetallen.
Auf alkalischen pH-Wert achten.

Die Aufbewahrung kann in Kunststoffbehältern erfolgen. Unbedingt einen permanenten pH-Wert größer als 8 einhalten, damit bei eventuell vorhandenen Cyanidresten kein Cyanwas ­serstoff freigesetzt wird. Vorbehandlungsmaßnahmen für Alkalimetalle, Carbide, Chromate, Cyanide, Fluoride, Kaliumchlorat und Nitrite beachten.

G5 Quecksilber Glasbruch mit Quecksilber

Gefäß 5:
Quecksilberglasbruch mit Quecksilber in geringen Mengen.

In diesem gasdichten Gefäß darf Quecksilber nur in geringen Mengen zusammen mit dem event. Glasbruch unter Verschluss gesammelt werden. Größere Mengen müssten getrennt entsorgt werden unter Beachtungen der einschlägigen Vorschriften.
G6 Quecksilberverbindungen Quecksilberverbindungen Abfall

Gefäß 6:
Quecksilberverbindungen mit Quecksilberabsorbentien in geringen Mengen.

In diesem gasdichten Gefäß dürfen Quecksilberabsorbentien nur in geringen Mengen zusam ­men mit Quecksilberverbindungen unter Verschluss gesammelt werden. Größere Mengen absorbierten Quecksilbers müssten getrennt entsorgt werden unter Beachtung der einschlä­gigen Vorschriften.
GE Diverse Möglichst im Originalgebinde entsorgen  

Falls die Entsorgung im Originalgebinde nicht möglich ist, muss der konkrete Entsorgungspfad geprüft werden, um eine unnötige Freisetzung in die Umwelt zu vermeiden.

siehe auch: Entsorgung nach den Entsorgungsratschlägen des "Soester Modells"

GE A

Restmüll - fest oder flüssig / gelöst

Feste Stoffe können zum Restmüll, in Wasser gelöste Stoffe können mit viel Wasser in den Abfluss gegegben werden.  

Die Gefährdung ist gering.
Feste Reste können daher zum Restmüll gegeben werden.
Flüssige bzw. gelöste Reste können mit viel Wasser durch den Abfluss gespült werden.

GE CS Kohlenstoffdisulfid Besondere Behandlung gem. Anweisung erforderlich. Nicht aufbewahren.   Kleine Mengen von Kohlenstoffdisulfid können im Abzug oder im Freien verbrannt werden. Es entsteht Schwefeldioxid und Kohlenstoffdioxid.
GE E Explosionsgefährliche Stoffe

Zuordnung wählen
(z.B. Katalysator, Peroxid...)

Getrennt von anderen Gefahrstoffen in einem eigenen Behälter entsorgen. Diesen Gefahrstoff in Flaschen getrennt von anderen Stoffen unter Verschluss zur Entsorgung aufbewahren.
GE F+ Hochentzündliche / selbstentzündliche Abfälle   Getrennt von anderen Gefahrstoffen in einem eigenen Behälter entsorgen. In kleinsten Mengen offen im Freien abbrennen. Nicht als Abfall aufbewahren.
GE G Gase . brennbare Gase  

Besondere Behandlung gem. Anweisung erforderlich.

Als Abfall nicht aufbewahren.

Nicht brennbare Gase im Abzug entsorgen.

Reste brennbarer Gase vorsichtig im Abzug abfackeln.
GE H Holzstaub Holzstaub

Besondere Behandlung gem. Anweisung erforderlich.

Nicht aufbewahren.
Möglichst ohne weitere Staubbelastung in z.B. einem PE-Beutel sammeln und verschlossen dem Hausmüll zuführen.
GE VA Saure und alkalische Stoffe      

 

 

2. Literatur

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV): BG/GUV-SR 2004, Ausgabe August 2010 in der aktualisierten Fassung November 2010;
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV): BG/GUV-SR 2004, Ausgabe August 2010 in der aktualisierten Fassung November 2010;
online-Fassung: http://www.dguv.de/publikationen

 

 

Literatur

Autor:

Klaus-G. Häusler; haeusler[at]muenster[dot]de

Quelle: