Quelle:Umgang mit Gefahrstoffen;
GUVV Rheinland 
GUVV Westfalen-Lippe
LSW Soest

Stand: 02.11.00

Betriebsanweisung für Hausmeister und Reinigungs- sowie Reparaturpersonal
 

1. Geltungsbereich

Die Betriebsanweisung gilt für Hausmeister, Reinigungs- sowie Reparaturpersonal oder sonstiges Personal, das Zugang zu Räumen hat, in denen mit gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen umgegangen wird. Sie gilt insbesondere für Räume der Fächer Chemie, Biologie, Physik, Werken, Technik und im Fotolabor.

2. Gefahrstoffbezeichnung

In den genannten Räumen wird mit Stoffen umgegangen, die gefährliche Eigenschaften haben. Die gefährlichen Eigenschaften sind u.a. durch folgende Gefahrenbezeichnungen und Gefahrensymbole charakterisiert:

Gefahrensymbole, Gefahrenbezeichnungen und Kennbuchstaben
(GefStoffV, Anhang I, Nr. 1)

T_plus.gif (2314 Byte) T_plus.gif (2314 Byte) Xn.gif (1783 Byte) Xi.gif (1766 Byte)
sehr giftig giftig gesundheits-
schädlich
ätzend reizend
F_plus.gif (1755 Byte) F_plus.gif (1755 Byte) E.gif (2837 Byte) O.gif (1319 Byte) totenko.gif (2283 Byte)
hochentzündlich leichtentzündlich explosionsgefährlich brandfördernd umweltgefährlich
totenko.gif (2283 Byte) totenko.gif (2283 Byte) totenko.gif (2283 Byte)
krebserzeugend erbgutverändernd fortpflanzungs-
gefährdend
sensibilisierend

Die genannten Stoffe veranlassen zu erhöhter Vorsicht in den Räumen, so daß Gefahren für Mensch und Umwelt vermieden werden.

3. Schutzmaßnahmen/Verhaltensregeln

Nur unterwiesenes Personal darf die im Geltungsbereich genannten Räume betreten. Unbefugte dürfen die Räume nicht betreten.

Die Zugangstüren zu den im Geltungsbereich benannten Räumen dürfen nicht offenstehen.

Geräte oder Chemikalien dürfen nicht berührt oder weggenommen werden.

Tische, auf denen sich Chemikaliengefäße oder Versuchsanordnungen befinden, dürfen durch das Reinigungspersonal nicht gereinigt werden.

Schränke dürfen nur äußerlich gereinigt werden.

Fußböden und Tische dürfen nicht an Stellen gereinigt werden, an denen Chemikalien verschüttet wurden. Der Sachverhalt ist dem Hausmeister zu melden, der dies der zuständigen Fachlehrerin/dem zuständigen Fachlehrer anzeigt.

Nicht ausgeschaltete Gas- oder Elektroversorgung, offene Gashähne, Gasgeruch oder beschädigte Steckdosen oder Geräte sind sofort dem Hausmeister oder/und der Schulleitung zu melden.

In den im Geltungsbereich benannten Räumen darf nicht gegessen, getrunken und geraucht werden.

4. Verhalten im Gefahrfall

Sollte trotz der Vorsichtsmaßnahmen eine Gefahrensituation eintreten, können folgende Maßnahmen notwendig werden:

Im Falle eines Entstehungsbrandes Löschversuche mit den im Raum vorhandenen Feuerlöschgeräten:

Feuerlöscher: Raum Nr. ___________

Löschdecke: Raum Nr. ___________

Löschsand: Raum Nr. ___________

Weitere Anweisungen des Alarmplanes beachten. Der Alarmplan befindet sich

in Raum Nr. __________

Gegebenenfalls Raum sofort verlassen.

Über sämtliche Vorkommnisse (auch Verschütten von Chemikalien oder zerbrochene Gefäße) sofort Hausmeister/Schulleitung informieren.

5. Erste Hilfe

Merkblatt bzw. Aushang

im Raum ________________________
Ersthelfer sind ________________________
________________________
________________________
Erste Hilfe-Raum: Raum Nr. ________________
Verbandkasten: Raum Nr. ________________
Sekretariat/Schulleitung: Telefon-Nr. ________________
Feuerwehr/Rettungsnotdienst: Telefon-Nr. ________________
Giftzentralen: . Giftnotruf
Universitäts-Kinderklinik Bonn
Telefon: 0228/287-3211