Quelle:Umgang mit Gefahrstoffen;
GUVV Rheinland; GUVV Westfalen-Lippe; LSW Soest; BUK/LUK NRW       Stand: 02.09.01
Betriebsanweisung für Schülerinnen und Schüler

1. Arbeitsbereich

Die Betriebsanweisung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die mit gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen umgehen. Sie gilt insbesondere für den Unterricht in den Fächern Chemie, Biologie, Physik, Werken, Technik und im Fotolabor. Diese Räume dürfen nicht ohne Aufsicht der Lehrerin/des Lehrers betreten werden.

2. Gefahrstoffbezeichnung

Gefahrstoffe sind im Chemikaliengesetz definiert. Sie werden nach Gefährlichkeitsmerkmalen eingeteilt, denen u.a. folgende Gefahrenbezeichnungen, Kennbuchstaben und Gefahrensymbole zugeordnet sind:

Gefahrensymbole, Gefahrenbezeichnungen und Kennbuchstaben

T_plus.gif (2314 Byte) T_plus.gif (2314 Byte) Xn.gif (1783 Byte) Xi.gif (1766 Byte)
sehr giftig giftig gesundheits-
schädlich
ätzend reizend
F_plus.gif (1755 Byte) F_plus.gif (1755 Byte) E.gif (2837 Byte) O.gif (1319 Byte) totenko.gif (2283 Byte)
hochentzündlich leichtentzündlich explosionsgefährlich brandfördernd umweltgefährlich
totenko.gif (2283 Byte) totenko.gif (2283 Byte) totenko.gif (2283 Byte) Xn.gif (1783 Byte)
krebserzeugend erbgutverändernd fortpflanzungs-
gefährdend
sensibilisierend

 

3. Gefahren für Mensch und Umwelt

Für Gefahrstoffe gibt es Hinweise auf besondere Gefahren und Sicherheitsratschläge. Die Gefahrenhinweise sind in sogenannten R-Sätzen (R = Risiko), die Sicherheitsratschläge in sogenannten S-Sätzen (S = Sicherheit) zusammengefasst. Eine Liste aller R- und S-Sätze befindet sich in den Abschnitten 3 und 4.

Für die einzelnen Gefahrstoffe findet man die R- und S-Sätze z.B.

- auf den Etiketten der Chemikalienbehälter,
- auf entsprechenden aktuellen Wandtafel (mit einer Auswahl von Gefahrstoffen).

 

4. Schutzmaßnahmen/Verhaltensregeln

Wegen der besonderen Gefahren ist in den oben genannten Fachräumen grundsätzlich ein umsichtiges und vorsichtiges Verhalten erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler sollen offene Gashähne, Gasgeruch, beschädigte Steckdosen und Geräte oder andere Gefahrenstellen der Lehrerin/dem Lehrer sofort melden.

Schülerinnen und Schüler dürfen Geräte, Chemikalien, Schaltungen nicht ohne Genehmigung der Fachlehrerin/des Fachlehrers berühren und Anlagen für elektrische Energie, Gas und Wasser nicht ohne Genehmigung durch die Fachlehrerin/den Fachlehrer einschalten.

In Experimentierräumen darf grundsätzlich nicht gegessen, getrunken, geschminkt und geschnupft werden.

Den Anweisungen der Fachlehrein/des Fachlehrers ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt im besonderen Maße bei der Durchführung von Schülerexperimenten. Einige allgemein gültige Regeln beim Experimentieren sind:

- Die Versuchsvorschriften und Hinweise der Lehrkräfte müssen genau befolgt werden. Der Versuch darf erst durchgeführt werden, wenn die Lehrerin/der Lehrer dazu aufgefordert hat.

- Die von der Lehrerin/vom Lehrer ausgehändigte persönliche Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille, Schutzhandschuhe) muss beim Experimentieren benutzt werden.

- Geschmacks- und Geruchsproben dürfen Schülerinnen und Schüler nur vornehmen, wenn die Lehrerin/der Lehrer dazu auffordert.

- Beim Umgang mit offenen Flammen (z.B. Brenner) sind lange Haare und Kleidungsstücke so zu tragen, dass sie nicht in die Flamme geraten können.

- Pipettieren mit dem Mund ist verboten.

 

5. Reinigung und Entsorgung

Chemikalien dürfen grundsätzlich nicht in den Ausguss gegossen werden. Gefahrstoffe und deren Reste werden gesammelt und entsorgt. Auf mögliche Abweichungen wird von der Lehrerin/dem Lehrer  ausdrücklich hingewiesen.

Verschüttete und verspritzte Gefahrstoffe sind sofort der Fachlehrerin/dem Fachlehrer sofort zu melden.

 

6. Verhalten im Gefahrfall

Auf jeden Fall: Ruhe bewahren und den Anweisungen der Lehrerin oder des Lehrers folgen.

6.1 Je nach Art des Gefahrstoffunfalls können folgende Maßnahmen notwendig werden:

- Not-Aus betätigen
- Alarmplan beachten
- Fachlehrer bzw. Fachlehrerin unverzüglich informieren
- Fachraum verlassen, falls dies erforderlich ist
- Erste Hilfe leisten
- Ggfs. Schulleitung und Ersthelfer informieren

6.2 Bei Entstehungsbränden können folgende Maßnahmen notwendig werden:

- Not-Aus betätigen
- Alarmplan beachten
- Fachraum verlassen, falls dies erforderlich ist
- Erste Hilfe leisten, falls dies erforderlich ist
- Eintrag ins Verbandbuch
- Ggfs. Brandbekämpfung mit geeigneten Löschmitteln (Löschsand, Löschdecke, Feuerlöscher)
- Alarmplan beachten

Standort: Feuerlöscher __________________
Standort: Löschdecke __________________
Standort: Löschsand __________________

7. Erste Hilfe

Aushang im Raum ________________________ beachten.
Ersthelfer sind ________________________
________________________
________________________
Erste Hilfe-Raum: Raum Nr. Sekretariat
Verbandkasten: Raum Nr. Chemie-Vorbereitung; Sekretariat
Sekretariat/Schulleitung: Telefon- Nr. ________________
Feuerwehr/Rettungsnotdienst: Telefon- Nr. ________________
Giftzentralen: Giftnotruf 
Universitäts-Kinderklinik Bonn 
Telefon: 02 28 / 2 87 - 32 11